Für Fachärztinnen und Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sowie für behandelnde Ärzte erstelle ich verkehrspsychologische Gutachten zur psychischen Leistungsfähigkeit, als objektivierbare Grundlage Ihres Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV oder Ihrer ärztlichen Beurteilung.
Nach Kapitel 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die psychische Leistungsfähigkeit mit geeigneten, objektivierbaren psychologischen Testverfahren zu untersuchen. Die klinische Untersuchung allein kann diese Frage nicht beantworten.
Für Rückfragen zu einer Fragestellung oder zur Zusammenarbeit erreichen Sie mich über die Praxis. Die Seite für Betroffene können Sie Ihren Patienten gern zur Vorbereitung weitergeben.