Andreas Grimm
Verkehrspsychologische Diagnostik

Verkehrspsychologische Diagnostik zur Absicherung Ihrer Fahreignungsbeurteilung

Für Fachärztinnen und Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sowie für behandelnde Ärzte erstelle ich verkehrspsychologische Gutachten zur psychischen Leistungsfähigkeit, als objektivierbare Grundlage Ihres Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV oder Ihrer ärztlichen Beurteilung.

Grundlage

Leitliniengerecht nach Kapitel 2.5

Nach Kapitel 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die psychische Leistungsfähigkeit mit geeigneten, objektivierbaren psychologischen Testverfahren zu untersuchen. Die klinische Untersuchung allein kann diese Frage nicht beantworten.

Gruppe 1
Prozentrang 16 in allen eingesetzten Leistungstests, bezogen auf altersunabhängige Normwerte.
Gruppe 2
Prozentrang 33 in der Mehrzahl der Verfahren, Prozentrang 16 in den relevanten Verfahren ausnahmslos.
Kompensation
Bewertung von Grenzwertunterschreitungen, Kompensationspotenzial und Ausschluss einer Mängelkumulation.

Leistungsumfang

Testung mit der FeV-Testbatterie des Wiener Testsystems (Schuhfried): optische Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit
Verkehrspsychologisches Gutachten, je nach Fragestellung kurz und kompakt oder ausführlich
Exploration von Vorgeschichte, Fahrpraxis und Kompensationsmöglichkeiten
Bei Bedarf ergänzende neuropsychologische Diagnostik, etwa mit dem CERAD, sowie Intelligenzdiagnostik nach Kapitel 3.15
Begutachtungsleitlinien, Stand 19. August 2026

Typische Fragestellungen

Polizeiliche Mitteilung, behördliche Anordnung
Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV.
Hirngefäßerkrankungen (3.9.4)
Folgen von Schlaganfall und TIA. Progressive Hirnleistungsstörungen und isolierte zerebrale Leistungsmängel erfordern nach der neuen Fassung eine eingehende Untersuchung.
Hirnverletzungen und Hirnoperationen (3.9.5)
Neuropsychologische Untersuchung nach schwerem SHT im Allgemeinen angezeigt, für Gruppe 2 in jedem Fall erforderlich.
Parkinson, extrapyramidale Erkrankungen (3.9.3)
Nervenärztliche und je nach den Umständen psychologische Zusatzbegutachtung.
Demenz, organische Psychosyndrome (3.12.2)
Neuropsychologische Zusatzuntersuchung auf Empfehlung des Facharztes für Psychiatrie.
Diabetes mellitus (3.5)
Minderung von Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion, insbesondere bei anhaltender Hyperglykämie.
Tagesschläfrigkeit (3.11)
Messverfahren zur Vigilanz ergänzend zur Epworth-Skala.
Alkohol, Cannabis, Arzneimittel (3.13, 3.14)
Überprüfung der psychischen Leistungsfähigkeit, auch bei Dauerbehandlung mit psychoaktiven Wirkstoffen.
Gruppe 2 und Fahrgastbeförderung (3.19)
Leistungsprüfung nach Anlage 5 FeV als Grundlage für betriebs- und arbeitsmedizinische Gutachten.

Ablauf

1
Auftrag
Sie überweisen Ihren Patienten mit Fragestellung, Fahrerlaubnisklasse und relevanten Vorbefunden.
2
Termin
Die Terminvergabe erfolgt über die Praxis.
3
Untersuchung
Exploration und Testung mit der FeV-Testbatterie, bei Bedarf ergänzende Verfahren.
4
Gutachten
Sie erhalten das verkehrspsychologische Gutachten zur Einbindung in Ihre Beurteilung.

Zusammenarbeit

Für Rückfragen zu einer Fragestellung oder zur Zusammenarbeit erreichen Sie mich über die Praxis. Die Seite für Betroffene können Sie Ihren Patienten gern zur Vorbereitung weitergeben.

Kontakt und Termin Informationen für Betroffene
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